Pkw, die mindestens 25 Jahre oder andere Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind.
Geld & Werte
094926019193
Pkw, die mindestens 25 Jahre oder andere Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind.
Pkw, Motorräder, Lkw, landwirtschaftliche Zugmaschinen und weitere (z. B. Feuerwehrfahrzeuge).
Der Originalzustand ist erhalten und das Fahrzeug hat insgesamt einen guten Erhaltungszustand.
Die jährliche Fahrleistung liegt bei max. 9.000 km.
Sie nutzen im Alltag einen anderen Pkw.
Haftpflichtschäden können in die Millionen gehen. Empfehlenswert ist deshalb eine pauschale Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Originalteile haben ihren Preis. Ein Schaden am eigenen Fahrzeug ist deshalb nicht nur ärgerlich, sondern häufig auch noch teuer. Mit der Teilkasko- (TK) und der Vollkaskoversicherung (VK) schützen Sie den Wert Ihres Fahrzeuges beim Eintritt eines Schadenereignisses.
Sowohl in Haftpflicht und Kasko ist zu beachten, dass im Schadenfall keine Hochstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse erfolgt. Ihre Beitragshöhe bleibt somit unverändert, auch wenn Sie einen Versicherungsfall melden müssen.
Brand oder Explosion (TK, VK) |
Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung (TK, VK) |
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (TK, VK) |
Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch (TK, VK) |
Zusammenstoß mit allen Tieren (TK, VK) |
Bruchschäden an Verglasung (TK, VK) |
Kurzschluss - inkl. Folgeschäden bis 3.000 € (TK, VK) |
Mut-/Böswillige Handlungen von Dritten (Vandalismus) (TK, VK) |
Unfallschäden beim Transport des Fahrzeuges (TK, VK) |
Tierbiss – inkl. Folgeschäden bis 5.000 € (TK, VK) |
Kosten für Schlüssel-/Schlossaustausch nach Einbruchdiebstahl/Raub (TK, VK) |
Schäden beim Transport auf einem Schiff (Havarieschäden) (VK) |
Unfall, Eigenverschulden (VK) |
Das Mindestalter für einen "Old- bzw. Youngtimer" beginnt bereits ab 25 Jahren.
Dies beinhaltet beispielsweise bereits einen VW Golf 4.
Wer durch einen selbstverschuldeten Unfall verletzt wird, bekommt vom Unfallgegner seinen Schaden nicht ersetzt. Mit dem Fahrerschutz sind Sie als Fahrer optimal geschützt. Eine Leistung erfolgt u. a. für Verdienstausfall, Schmerzensgeld und behindertengerechte Umbaumaßnahmen.
Ob auf der sonntäglichen Spazierfahrt oder der lange geplanten Oldtimer-Tour – unterwegs kann immer etwas passieren: Panne, Unfall, Krankheit, Diebstahl und andere unvorhergesehene Ereignisse. Die MobilPlus-Versicherung für Oldtimer hilft Ihnen mit Rat und Tat, beispielsweise bei:
• Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort
• Abschleppen
• Ersatzteilversand
• Fahrzeugtransport (Pick-up Service)
Manchmal muss man für sein gutes Recht kämpfen. Das kann teuer werden! Denn Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten können sich enorm summieren. Mit RechtPlus haben Sie das nötige Durchsetzungsvermögen und müssen die Kosten eines Rechtsstreits nicht fürchten. Für Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen* besteht außerdem Versicherungsschutz als Fußgänger, Radfahrer, E-Bike- oder Pedelec-Fahrer und als Fahrgast bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, sowie als Fahrer fremder Fahrzeuge. Der Schutz beinhaltet:
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
• Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
• Telefonische Rechtsberatung und Online-Rechtsberatung
*Ehegatte bzw. nicht ehelicher Lebenspartner, minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder (unverheiratet und nicht mit einem Partner zusammen lebend bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt).