Geld & Werte
Sie haben Fragen? 094926019193
Dem Jahresurlaub oder auch der kurzen Auszeit über ein verlängertes Wochenende fiebert man oft Wochen oder Monate im Voraus entgegen. Umso ärgerlicher ist es, wenn durch Unvorhersehbares, diese Quality-Time nicht wie gedacht wahrgenommen werden kann. Ein kurzfristiger Rücktritt, ein vorzeitiger Abbruch oder verlorenes Gepäck lassen dann so manchen Urlaubstraum platzen und verursachen ungeplante Mehrkosten.
Bleibt man auf ihnen sitzen, rückt der nächste Urlaub in noch weitere Ferne. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Reisepläne entsprechend abzusichern. Folgende Versicherungen helfen dabei, Probleme zu bewältigen:
Reiserückritt
Kann eine Reise aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden, übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter verlangt. Mögliche Gründe sind beispielsweise: Schwangerschaft, Todesfall in der Familie, Unfall, Jobverlust, Schäden am Wohneigentum oder auch schwere Krankheiten.
Reiseabbruch
Auch im Urlaub selbst ist Versicherungsschutz wichtig. So kann eine Erkrankung (eines Angehörigen in der Heimat) oder auch unerwartete Ereignisse am Urlaubsort eine vorzeitige Rückreise erfordern. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die Mehrkosten, wenn man beispielsweise zu einem längeren Aufenthalt gezwungen wird oder die nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei frühzeitiger Abreise. Die Gründe sind denen der Reiserücktrittsversicherung ähnlich, daher lässt sich der Schutz für Reiseabbruch oft mit dem für Reiserücktritt kombinieren.
Gepäck
Es ist ärgerlich, wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird. Mit einer Versicherung für das Reisegepäck werden solche Schäden reguliert, solange das Gepäck in der Verantwortung der Fluggesellschaft war. Darüber hinaus sind Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt während der gesamten Reisezeit mitversichert.
Auslandskranken
Mit wenigen Ausnahmen leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Bei Fernreisen ist man dann Selbstzahler. Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich aber auch bei Reisen innerhalb der EU, da Kosten nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen werden. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport würde ohne Auslandskrankenschutz nicht übernommen werden.
Reise-Schutzbrief
Der Reise-Schutzbrief bietet viele Services direkt am Urlaubsort. Zum Beispiel einen Ansprechpartner im Schadenfall, der über Sprachbarrieren hinweghilft und vermittelt.
Es ist ratsam, die Bedingungen und Leistungen einzelner Reiseversicherungen zu prüfen. Ebenso können durch Kombiprodukte viele Leistungsbereiche in einer Versicherung zusammengeführt und so unnötige Mehrkosten vermieden werden.
Über den Tod zu sprechen, fällt vielen Menschen schwer. Doch er gehört nun einmal zum Leben dazu und sollte daher nicht zum Tabuthema werden. Erst recht dann nicht, wenn es um die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen geht. Denn ein Schicksalsschlag kann jede Familie in jeder Lebenssituation treffen.
Tritt dieser Fall ein, herrscht zunächst emotionaler Ausnahmezustand, in dem viele organisatorische Aufgaben zu bewältigen und schwierige Entscheidungen zu treffen sind. Das belastet die Hinterbliebenen zusätzlich. In dieser Zeit können zumindest finanzielle Sorgen genommen werden, wenn der Ernstfall vorab eben nicht tabuisiert, sondern verantwortungsvoll geregelt wurde. Beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung.
Die Risikolebensversicherung gehört zu den einfachsten Versicherungen am Markt. Bei Tod der versicherten Person, bekommt der im Vertrag festgelegte Begünstigte, zum Beispiel der Ehe- oder Lebenspartner, eine feste Versicherungssumme ausgezahlt. Das sichert die Liquidität der Familie, laufende Ausgaben (z.B. Immobilienfinanzierung, Ausbildung der Kinder) können weiter bezahlt, das Einkommen auf dem gewohnten Niveau gehalten werden. Ohne private Vorsorge bleibt nur die geringe Witwen- oder Witwerrente, die eine große Einkommenslücke hinterlässt.
War der Verstorbene der Hauptverdiener der Familie, reißt das fehlende Einkommen ein finanzielles Loch und gefährdet den Lebensstandard der Angehörigen. Damit die Hinterbliebenen nicht noch finanzielle Sorgen erleiden, können Familien dieses Risiko sehr einfach absichern.
Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von etwa dem 3- bis 5-fachen Jahresbruttogehalts der versicherten Person. Je früher – und gesünder – der Vertrag abgeschlossen ist, desto günstiger die Beiträge. So lassen sich zum Beispiel 200.000 Euro schon für 20 bis 25 Euro pro Monat absichern, je nach Laufzeit und versicherter Person.
Darüber hinaus sollte der Tarif eine Nachversicherungsoption beinhalten. Bei bestimmten Lebensereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit oder Existenzgründung) lässt sich die Versicherungssumme dann ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.
Kaum jemand geht gern zum Zahnarzt. Erst recht nicht, wenn es bereits schmerzt und eine intensivere Behandlung zu erwarten ist. Diese Sorgen erstrecken sich aber auch auf die drohenden Kosten. Wer als gesetzlich Versicherter eine Zahnversorgung bevorzugt, die nicht nur der Grundversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) entspricht, wird zum Selbstzahler. Denn eine Zahnbehandlung wird durch die Kassen nur übernommen, wenn beispielsweise im Seitenzahnbereich eine Amalgamfüllung akzeptiert wird. Wer eine hochwertigere Versorgung möchte, muss sie selbst zahlen.
Die GKVen zahlen nur feste Zuschüsse. Beim Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen) sind es 60 Prozent der Regelversorgung. Können fünf Jahre Vorsorge über das Bonusheft nachgewiesen werden, steigt der Satz auf 70 Prozent, bei zehn Jahren oder mehr werden es 75 Prozent. Es bleibt also immer ein Eigenanteil von mindestens 25 Prozent (Härtefälle bilden die Ausnahme). So können bei teuren Inlays, Implantaten oder hochwertigen Zahnfüllungen schnell hohe Kosten entstehen.
Ist der Kiefer betroffen, wird es teuer. Jedes zweite Kind trägt in Deutschland bereits eine Zahnspange. Diese zahlt die GKV aber nur bis zum 18. Lebensjahr und wenn sie als „medizinisch notwendig“ eingestuft wurde. Für die Festlegung dafür dienen dem Kieferorthopäden die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Wird KIG 1 oder 2 festgestellt, gilt die Fehlstellung als „rein ästhetisch“ und wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Dabei ließe sich diese Fehlstellung, gerade in jungen Jahren, leichter korrigieren und so größeren Fehlstellungen im Erwachsenenalter vorbeugen.
Auch moderne Brackets, Lingualspangen oder hochwertigere Materialien, die die Behandlungsdauer verkürzen können und schöner aussehen als das „Kassenmodell“, erfordern die eigene Kostenübernahme.
Bei der Zahnversorgung über dem Regelsatz werden gesetzlich Versicherte immer zum Selbstzahler. Zahnzusatzversicherungen entlasten das Haushaltsbudget bei größeren Eingriffen und ermöglichen auch aufwendigere Therapien und hochwertigen Zahnersatz. Zudem übernehmen sie auch Leistungen wie Bleaching, professionelle Zahnreinigung und die Angst- und Schmerzausschaltung, zum Beispiel durch Lachgas (auch bei Kindern).
damit eine hochwertige Zahnversorgung nicht am Geldbeutel scheitert
Wer mit dem eigenen oder gecharterten Boot auf dem Wasser ist, genießt das Gefühl, sich den Wind ins Gesicht wehen zu lassen, die Wellen zu schneiden und einfach die Natur hautnah zu spüren. Damit dieses Gefühl nicht durch Missgeschicke getrübt wird, sollte der richtige Versicherungsschutz vor der ersten Ausfahrt bereits an Bord sein.
Denn die Zahl der Wassersportfans steigt und es wird enger in Häfen, Kanälen und auf den Seen. Unfälle beim Manövrieren sind nicht zu vermeiden und verursachen mitunter schwere Schäden. Nicht immer selbstverschuldet, aber gegen Wetterkapriolen sind auch erfahrene Skipper nie gefeit. Und da ein Boot – vor allem eine Yacht – neben dem emotionalen auch immer einen hohen finanziellen Wert hat, sollte die Absicherung passend gewählt sein.
Haftpflichtversicherung
Ähnlich wie bei der Haftpflicht fürs Auto oder im Privatbereich, leistet die Bootshaftpflicht für Schäden an fremden Sachen, Vermögen oder Personen, die durch das eigene Boot an Dritten verursacht werden. Die Bootshaftpflicht ist deshalb so wichtig, weil Verursacher von Schäden mit ihrem gesamten Vermögen und unbegrenzt haften. Ohne Schutz steht schnell die finanzielle Existenz – insbesondere, wenn Personen zu Schaden kamen – auf dem Spiel.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkasko leistet für selbst verursachte Schäden am eigenen Boot. Zudem bei Diebstahl, Kosten einer Wrackbeseitigung, Brand, Blitzschlag, Kentern, Explosion, höhere Gewalt und weiteren Risiken.
Insassen-Unfallversicherung
Sie schützt Eigner, Gäste & Crew vor finanziellen Folgen bei Unfällen, Invalidität, Tod. Und das nicht nur auf dem Boot, sondern auch bei Landgängen, Wasserskisport, beim Baden und Schwimmen.
Rechtsschutzversicherung
Bei Rechtsstreitigkeiten auf See und rund ums Boot, kann eine Wassersport-Rechtsschutzversicherung helfen, eigene Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte abzuwehren (Bußgelder, Unfälle mit schwimmenden Personen, unklare Schuldfrage).
Die Bootshaftpflicht ist in einigen Ländern (z.B. Kroatien, Italien) bereits gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der finanziellen Folgen ist eine Absicherung aber weltweit zu empfehlen, um Schäden schnell regulieren zu können. Bei der Tarifauswahl sollte darauf geachtet werden, dass die Besonderheiten für Motor- und Segelboote, der Art und Größe (Boot, Yacht, Jetski etc.) und auch der Nutzung (ganzjährig oder nur saisonweise) passend versichert sind.
Auch der Wert spielt natürlich eine wichtige Rolle. Daher ist zu prüfen, wie der Tarif im Falle eines Totalschadens leistet: Zahlt er „nur“ den Marktwert oder eine fest vereinbarte Versicherungssumme? Verzichtet der Versicherer auf den sogenannten „Abzug neu für alt“, wenn durch Reparaturen oder Ersatz nach einem Kaskoschaden Wertverbesserungen entstanden sind? Diese und andere Punkte können in einer persönlichen Beratung schnell geklärt werden.
Mit dem richtigen Schutz skippert es sich entspannter