Keine Börsennotierung, kein Zwang zur kurzfristigen Gewinnmaximierung: Die Hannoversche plant und wirtschaftet langfristig im Sinn ihrer Kunden - und ist damit seit mehr als 145 Jahren erfolgreich.
Sie haben Fragen? 094926019193
Wie einen selbstbestimmten und würdevollen Weg gehen, wenn es um das eigene Sterben geht? Selbstbestimmt und individuell vorsorgen, die Angehörigen entlasten, das sind oftmals Ihre Wünsche. Mit einer Sterbegeldversicherung bekommen Sie eine verlässliche und umfassende Vorsorge, die Ihren individuellen Wünschen viel Raum für die eigenen Entscheidungen lässt.
Keiner von uns beschäftigt sich gerne mit der eigenen Bestattung oder dem Abschied eines geliebten Menschen. Jedoch ist derjenige im Vorteil, der sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt: Im Ernstfall muss man sich nicht zusätzlich mit hohen Kosten und Abwicklungsfragen beschäftigen, sondern hat vorgesorgt. Seit nun fast zwanzig Jahren gibt es keine Leistung mehr vom Staat. Deswegen ist die private Vorsorge für den Sterbefall so wichtig.
Eine Sterbegeldversicherung zahlt den Angehörigen ein Sterbegeld, wenn der Versicherte verstirbt. Mit dieser Vorsorge können Verwandte und Angehörige die Beerdigung sorglos finanzieren. Daher wird sie auch als Beerdigungszuschuss bezeichnet. Somit wird eine würdige Bestattung ermöglicht und die Angehörigen werden zugleich finanziell entlastet.
Diese Absicherung ist für alle wichtig, daher ist ratsam, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und das Gespräch mit dem Berater Ihres Vertrauens zu suchen.
Grundsätzlich gilt zu klären, welche Bestattung Sie sich wünschen, ob das verfügbare Geld dafür reicht oder ob Handlungsbedarf besteht und wie schnell Ihre Angehörigen an das Geld kommen. Im Gegensatz zu manch anderen Geldanlagen zahlt die Sterbegeldversicherung unabhängig von der Erbsituation bei Tod des Versicherten.
Mit drei Tarif-Varianten der Hannoversche können Sie Beitragshöhe und Leistungsumfang eng an Ihre Erwartungen knüpfen. Bereits inklusive in allen drei Tarifen:
Bei Unfalltod erfolgt die Leistung ab Beantragung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, also vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn. Dieser vorläufige Schutz wird für bis zu zwei Monate nach Antragseingang gewährt, er endet jedoch spätestens mit dem Versicherungsbeginn.
Die Versicherung läuft auch über die Beitragszahlungsdauer hinaus weiter.
Der Abschluss des Vertrags ist schnell, einfach und diskret: Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung.
Versterben Sie während der Wartezeit z. B. durch Krankheit, werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Sie haben also keinen finanziellen Verlust, falls Sie den Ablauf der Wartezeit nicht erleben sollten. Übrigens: Bei Unfalltod wird auch während der Wartezeit die gesamte Versicherungssumme bezahlt (im Plus und Exklusiv-Tarif sogar die doppelte Summe).
Die Wartezeit kann zwischen 12 und 36 Monaten betragen und wird bei Antragstellung festgelegt. Hierdurch können Sie die Höhe der zu leistenden Beiträge beeinflussen (je länger die Wartezeit, desto geringer der Beitrag). Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.
Sollten Sie während der Vertragslaufzeit feststellen, dass sich die zu erwartenden Bestattungskosten ändern könnten, haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme anzupassen, also auf maximal 25.000 Euro zu erhöhen oder auf ein Minimum von 3.000 Euro zu reduzieren. Je nachdem wird auch Ihre Beitragshöhe angepasst.
Die Wartezeit kann zwischen 12 und 36 Monaten betragen und wird bei Antragstellung festgelegt. Hierdurch können Sie die Höhe der zu leistenden Beiträge beeinflussen (je länger die Wartezeit, desto geringer der Beitrag). Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.
Extra-Leistungen im Plus-Tarif |
Extra-Leistungen im Exklusiv-Tarif |
|
|
|
|
Das Sterben ist ein sensibles Thema und mit vielen Unsicherheiten und offenen Fragen belastet. Über die Vertragsleistungen hinausgehend können Sie auf ein hilfreiches Vorsorge-Paket zurückgreifen. Nutzen Sie fertige Vorlagen wie Vollmachten oder Verfügungen für Ihre Rundum-Absicherung. Sprechen Sie mich an!
In den Tarifen der Hannoversche wird vollständig auf Gesundheitsfragen verzichtet.
Bei der Sterbegeldversicherung der Hannoversche besteht eine flexible Wartezeit von 12 bis 36 Monaten. Stirbt der Versicherte innerhalb dieses Zeitraums, werden die bis dahin gezahlten Beiträge erstattet. Bei einem Unfalltod innerhalb der Wartezeit wird die volle Versicherungssumme gezahlt.
Der Versicherungsnehmer kann im Antrag festlegen, wer bezugsberechtigt ist, z. B. Ehe- oder Lebenspartner. Im Todesfall informiert der Bezugsberechtigte (bzw. informieren die Erben) unverzüglich den Versicherer.
Sinn einer Sterbegeldversicherung ist es, die anfallenden Beerdigungskosten abzudecken. Diese liegen meist zwischen 5.000 und 10.000 Euro. In diesem Bereich sollte die Versicherungssumme mindestens liegen. Soll auch die Grabpflege abgedeckt werden, ist der Betrag entsprechend höher anzusetzen. Hier kann die Versicherungssumme bis zu 25.000 Euro gewählt werden.
Die Höhe des Beitrags hängt vom Eintrittsalter des Versicherten und der gewünschten Versicherungssumme ab. Bereits im Alter von 40 Jahren ist ein Abschluss möglich, die Beitragszahlungsdauer kann wahlweise bis zu einem Alter von 65 bis maximal 90 Jahren frei vereinbart werden: Je jünger der Versicherte und je länger die Beitragszahlungsdauer, desto niedriger ist auch der Beitrag.
Ja, es gibt Wartezeiten. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der ersten 12 Monaten zahlt der Versicherer die eingezahlten Beiträge zurück. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit.
Um eine Sterbegeldversicherung abschließen zu können, müssen Sie mindestens 40 Jahre alt sein. Das Höchstalter zum Abschluss der Versicherung liegt bei 90 Jahren. Der Versicherungsschutz gilt lebenslang.
Abkömmlinge und Ehegatten von Beamten oder Ruhestandsbeamten erhalten nach deren Tod nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz (BVersG) ein Sterbegeld in Höhe des zweifachen Wertes der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes. Für Landesbeamte ist diese Regelung in einigen Bundesländern wie z. B. in Baden-Württemberg auf den überlebenden Ehegatten eingeschränkt (§ 32 LBeamtVGBW). Um wie viel Geld es genau geht und ob eine zusätzliche Absicherung notwendig ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
In vielen Fällen ist eine Sterbegeldversicherung für ältere Personen die bessere Wahl. Die meisten Risikolebensversicherungen enden um das 70. Lebensjahr herum. Wenn Sie nach dem 70. Lebensjahr versterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen nichts. Daher eignet sich die Sterbegeldversicherung besonders für ältere Menschen.
Die Hannoversche steht für vielfach ausgezeichnete und preisgünstige Produkte zur Absicherung von Lebensrisiken. Ob Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- oder Sterbegeldversicherung, die Hannoversche unterstützt ihre Kunden, wenn es darauf ankommt.
Keine Börsennotierung, kein Zwang zur kurzfristigen Gewinnmaximierung: Die Hannoversche plant und wirtschaftet langfristig im Sinn ihrer Kunden - und ist damit seit mehr als 145 Jahren erfolgreich.
"Top-Platzierungen" ist die Hannoversche gewohnt: Produkte, Finanzkraft und Services werden immer wieder neu verglichen und geprüft - von unabhängigen Testern und Branchen-Experten.
Die Hannoversche kalkuliert so, dass es sich für die Kunden rechnet. Und liegt deshalb bei Preis-Leistungs-Vergleichen regelmäßig in der Spitzengruppe.